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Die fünf wichtigsten Organe der EU

Wie in jedem demokratischen Staat ist auch die Europäische Union nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert.

Die Gewaltenteilung ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie und besagt, dass die Macht in einer Gesellschaft auf verschiedene Institutionen aufgeteilt wird. Dies soll sicherstellen, dass keine einzelne Person oder Gruppe zu viel Macht hat und somit Missbrauch verhindert wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Staatsgewalt in drei Bereiche unterteilt wird: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die Legislative, bestehend aus Parlament oder Kongress, erlässt Gesetze. Die Exekutive, bestehend aus Regierung und Verwaltung, setzt die Gesetze um. Die Judikative, bestehend aus Gerichten, prüft die Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und ob sie eingehalten werden.

Auf diese Weise kontrollieren sich die verschiedenen Institutionen gegenseitig. So kann die Bevölkerung sicher sein, dass ihre Rechte und Freiheiten geschützt werden und dass die Gesetze fair und gerecht sind.

Die Legislative in der Europäischen Union

Das Europäische Parlament: 

Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg (Frankreich). Es hat 705 Mitglieder (Abgeordnete), die von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt werden. Diese Abgeordneten vertreten somit direkt die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung. Man nennt das Parlament deshalb auch Volksvertretung. Das Europäische Parlament beschließt Richtlinien und andere Regeln. Außerdem kontrolliert es den Haushalt der EU. Der Haushalt ist eine Aufstellung darüber, woher das Geld kommt und wofür genau es ausgegeben werden soll. Bei diesen beiden Aufgaben arbeitet das Parlament mit dem Ministerrat zusammen. Nur wenn beide Organe ihre Zustimmung erteilen, wird eine Rechtsverordnung erlassen oder der Haushalt verabschiedet. Schließlich hat das Parlament noch eine Aufgabe: Es kontrolliert die Arbeit der Kommission und wählt auch deren Präsidentin bzw. Präsidenten.

Die Legislative in der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union:

Der Rat der Europäischen Union (manchmal abgekürzt als „der Rat“ oder „Ministerrat“) hat seinen Sitz in der belgischen Stadt Brüssel und besteht aus Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten. Jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Vertreter: entweder den Regierungschef oder einen Fach-Minister. Der Rat trifft sich regelmäßig in verschiedenen Zusammensetzungen, je nach Thema. Es gibt z. B. den Rat der Justiz- und Innenminister, den Rat der Finanzminister oder den Rat der Außenminister. Der Rat hat verschiedene Aufgaben, wie zum Beispiel die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die Verhandlung und Annahme von internationalen Abkommen, die Festlegung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik, die Genehmigung des EU-Haushalts und die Wahl der Mitglieder der Europäischen Kommission. Der Rat trifft Entscheidungen auf der Grundlage der Vorschläge, die von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament gemacht werden. 

Die Judikative in der Europäischen Union

Der Europäische Gerichtshof:

Der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) sitzt in Luxemburg. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten auf gleiche Weise angewendet wird. Er sorgt außerdem dafür, dass die Institutionen der EU sowie die Mitgliedsstaaten das EU-Recht einhalten

Wenn der EuGH eine Entscheidung trifft, dann ist diese für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Jeder Mitgliedsstaat stellt einen Richter, die in unterschiedlichen Zusammensetzungen arbeiten. Trotzdem müssen die Richter unabhängig sein. Das bedeutet, dass sie nicht die Interessen ihres Herkunftsstaates vertreten, sondern nur die Interessen der EU.   

Die Exekutive in der Europäischen Union

Die Europäische Kommission: 

Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel (Belgien). Sie schlägt vor, welche neuen Rechtsvorschriften es geben soll. Das nennt man Vorschlagrecht oder Initiativrecht. Über die Vorschläge entscheiden dann das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union.

Außerdem überwacht die Kommission, ob alle Mitgliedsstaaten das Europarecht einhalten. Man nennt sie deshalb auch „Hüterin der Verträge“. Wenn Staaten gegen das Europarecht verstoßen, kann die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. 

Die Europäische Kommission vertritt die Europäische Union auch auf internationaler Ebene. Jeder EU-Mitgliedsstaat stellt ein Kommissionsmitglied – es gibt also 27 Kommissionsmitglieder – man nennt sie auch „EU-Kommissare“. Sie sollen nur die gemeinsamen Interessen der Europäischen Union vertreten und ihre Entscheidungen unabhängig von dem jeweiligen Herkunftsstaat treffen. 
 

Das übergeordnete Organ der Europäischen Union

Der Europäische Rat:

Der Europäische Rat wird keiner der drei Staatsgewalten zugeordnet. Er gilt als politisches Leitorgan und repräsentiert die EU-Mitgliedsstaaten. Er wird durch die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten gebildet. Das bedeutet, dass der deutsche Bundeskanzler (bzw. die deutsche Bundeskanzlerin) automatisch Teil des Europäischen Rats ist. Weitere Mitglieder sind die Präsidentin bzw. der Präsident von Kommission und Ministerrat. Der Europäische Rat legt die allgemeinen Prioritäten und politischen Ziele der EU fest. Er trifft sich mindestens viermal im Jahr in Brüssel. Diese Treffen werden auch „EU-Gipfel“ genannt.

Neben diesen fünf Organen der EU gibt es noch zwei weitere: Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft die Finanzen der EU. Die Europäische Zentralbank (EZB) sitzt in Frankfurt am Main. Sie ist verantwortlich für die Währungspolitik der EU. Hier arbeiten alle Nationalbanken der Länder zusammen, die den Euro als Währung haben.